- Werterhaltung Ihrer Immobilie -

 

          Zeitweilig ungenutzte Immobilien bedürfen auf Grund der Pflicht des Eigentümers zur Verkehrssicherung und Werterhaltung einer Vielzahl von Serviceleistungen. Entsprechend der Objektübernahme werden in Zusammenwirken mit dem Auftraggeber die durchzuführenden Tätigkeiten und ihre Häufigkeit zu jedem Objekt gesondert festgelegt. Ob nur Kontrolle und Mitteilungen von Veränderungen - oder Kontrollen inkl. sofortiger Behebung von Schäden, Realisierung von Reparaturen nach Absprache und Beauftragung örtlicher Dienstleister.